Baurechtlich werden bei Sonderbauten für Verkaufsstätten (Unkundige, Gelegenheitskäufer), Versammlungsstätten (Unkundige, Gelegenheitsbesucher, geg Massen von Wilden) und Beherbergungsstätten grundsätzlich beleuchtete Fluchtwegkennzeichen und zusätzliche Notbeleuchtung / Sicherheitsbeleuchtung gefordert. In etlichen Bundesländern auch für Schulen ... macht da aber keiner.
Wenn Kundige dort arbeiten, wohnen, ... braucht man i.a.R. keine Kennzeichen, wenn es "verworren ist", erfordert es lange nachleuchtende Kennzeichen, wir machen an Treppen grundsätzlich eine Leuchte, daß keiner runterpurzelt, weil es dunkel ist.
Wenn es unübersichtlich ist, wenn Unkundige dort verweilen : beleuchtet erforderlich.
Kindergarten: wenn die KiTa auch Nachtbetrieb (morgends ab 5.00 für die Krankenschwester, abends bis 22.00 Uhr für den Spätdienst oder rund um die Uhr) hat: beleuchtete Ausgänge, Notlicht. Allgemein: nachleuchtende Kennzeichen und gut ist.
Beleuchtete KZ fressen Strom, "Birnchen" (wird mit LED besser) und schaden der Umwelt. Nicht einfach "mal so" verlangen. mfg Schächer